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Laut dem neuen Luxemburger Tierschutzgesetzt von 2018;

 

Die Haltung von Reptilien aller Arten sind erlaubt bis auf einige Ausnahmen

 

Schlangen die über 3m groß werden,

Echsen die über 1m groß werden,

Giftschlangen, wie auch Spinnen, Skorpionen und Scolopender,

für diese Tiere braucht man eine Genehmigung vom Ministerium, diese wird übers Veterinäramt beantragt.

 

für weitere Infos könnt Ihr euch gerne bei uns melden oder direkt bei DR. Gillé +352 24 78 25 36

 

Als ganz Wichtige Info für all die Halter die es bis jetzt noch nicht wussten , Ihr könnt noch immer nachträglich eure Genehmigung beantragen für den Altbestand, auch hier für könnt Ihr euch bei mir melden.

 

Noesen Kai +352 621 18 5001